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   BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03   

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https://dejure.org/2004,11683
BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03 (https://dejure.org/2004,11683)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03 (https://dejure.org/2004,11683)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 (https://dejure.org/2004,11683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung einer Beschlagnahme als Verwertungsverbot ; Wirksamkeit einer Beschlagnahme

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98 Abs. 2 § 110
    Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer Beschlagnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03
    b) Es kann im Übrigen offen bleiben, ob und in welchem Umfang die auf die - wegen Gefahr im Verzug angeordnete - Durchsuchung bezogene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 103, 142 ) auf die Beschlagnahme anwendbar ist.
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03
    Eine allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung kann lediglich die Bedeutung einer Richtlinie für die spätere Durchsuchung erlangen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03
    aa) Wenn mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier bezogen auf die Beschlagnahme sichergestellter Unterlagen - in der Sache ein Verwertungsverbot geltend gemacht wird, muss die Beschwerdeführerin in substantiierter Weise darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113 ).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 -, juris und vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2023 - 12 Qs 72/23

    Wirksamkeit eines Beschlagnahmebeschlusses trotz Rechtswidrigkeit des vorherigen

    Die Möglichkeit der hypothetisch rechtmäßigen Beweiserlangung ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03, juris Rn. 6), solange - wie hier - kein besonders schwerwiegender oder willkürlicher Verstoß vorliegt (KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 21; krit. SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 94 Rn. 49).
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